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Booklet 2012





Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Zwischen Gast (Besteller) und Hotel kommt mit der Bestellung einer Leistung (Beherbergung, gastronomische oder andere Leistungen) ein Vertrag zustande, in dem sich das Hotel verpflichtet, eine vom Besteller zu vergütende Leistung zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Vereinbarungen über die zu erbringende Leistung, die Höhe der Anzahlung, Zahlungstermine etc., sollten in geeigneter und branchenüblicher Form schriftlich fixiert werden.

2. Optionierung
Wird ein Vertrag mit einem Optionstermin geschlossen so behält sich das Hotel die Möglichkeit vor, zum vereinbarten Optionsdatum vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wenn bis zu diesem Termin nicht der vom Besteller rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag bzw. eine verbindliche Bestellung vorliegt. Das Hotel behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten nach Ablauf der Optionsfrist ohne vorheriger Information des Bestellers anderweitig zu vermieten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindliche Bestellung vorliegt, oder aber eine geforderte Anzahlung nicht geleistet wurde.

3. Stornierungsfristen
Die Vertragspartner sind beiderseitig berechtigt, vom geschlossenen Vertrag in seiner Gesamtheit kostenfrei, ohne Angabe von Gründen vor Ablauf der Stornierungsfristen durch schriftliche Erklärung zurück zu treten. Ausschlaggebend ist der jeweilige Eingang der Rücktrittserklärung beim anderen Vertragspartner. Für Bestellungen gelten, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, folgende Stornierungsfristen:

Zimmerreservierungen werden bis 19:00 Uhr des Anreisetages garantiert, erfolgt die Anreise nach dieser Uhrzeit, so ist das Hotel vorher davon in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Information über eine spätere Anreise, so ist das Hotel berechtigt, das bestellte Zimmer ohne Ersatzverpflichtung anderweitig zu vermieten.

Kostenfreie Stornierungen einzelner Zimmereinheiten sind bis 21 Tage vor Anreise möglich.

Ab 20 Tage vor Anreise hat das Hotel das Recht 40% des vertraglich vereinbarten Umsatzes als No Show zu berechnen, sofern die Zimmereinheiten nicht weitervermietet werden können.

Ab 10 Tage vor Anreise hat das Hotel das Recht 60% des vertraglich vereinbarten Umsatzes als No Show zu berechnen, sofern die Zimmereinheiten nicht weitervermietet werden können.

Ab 2 Tage vor Anreise hat das Hotel das Recht 70% des vertraglich vereinbarten Umsatzes als No Show zu berechnen, sofern die Zimmereinheiten nicht weitervermietet werden können.

Erfolgt eine Stornierung 2 Tage oder Später vor Anreise, so hat das Hotel das Recht 80% des vertraglich vereinbarten Umsatzes als No Show zu berechnen, sofern die Zimmereinheiten nicht weitervermietet werden können.

Als Nachweis über die nicht Weitervermietung der Zimmereinheiten ist der Datenbestand im Hotelreservierungssystem ausschlaggebend.

Bei Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern werden gesonderte Stornierungsbedingungen in jedem Vertrag gesondert und individuell schriftlich ausgewiesen.

Für Reisegruppen gilt bei Stornierungen folgende Regelung:

bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
vom 27.-15.Tag vor Anreise

40% des Gesamtbetrages

vom 14.-8. Tag vor Anreise 60% des Gesamtbetrages
vom 7.- Anreisetag 80% des Gesamtbetrages

Die Stornierungsgebühren betragen bei Familienfeiern:

Bis 6 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei
vom 5.-3.Tag vor Veranstaltung 50% des Menupreises
vom 2.Tag vor Veranstaltung

80% des Menupreises zzgl. 80% Stornogebühr für Blumengestecke falls Abbestellung nicht mehr möglich ist

Für Tagungs- und Bankettveranstaltungen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornierungsfristen:

Bis 28 Tage vor Veranstaltung kostenfrei
Bis 14 Tage vor Veranstaltung 50% der Tagungspauschale, Raummiete oder Einzelleistungen
Bis 7 Tage vor Veranstaltung 80% der Tagungspauschale, Raummiete oder Einzelleistungen

Für Teilstornierungen gelten analoge Fristen, wobei jedoch die Gesamtzahl der stornierten Kapazitäten je Vertrag bzw. je Veranstaltung ausschlaggebend ist. Hält der Besteller die Stornierungsfristen nicht ein, so ist das Hotel berechtigt, 80 % der zu erwartenden Vergütung für das nicht oder nicht fristgerecht stornierte Vertragsvolumen in Rechnung zu stellen, sofern die Kapazitäten nicht anderweitig vermietet werden können.

4. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

5. Eingebrachte Materialien
Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände darf der Besteller nur mit Zustimmung des Hotels aufstellen und/oder anbringen. Sämtliche Materialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Verwendung von Klebstoffen, Möbelhaltern, Nägeln, Schrauben o.ä. zur Befestigung von Materialien an Wänden, Bodenflächen und Decken ist untersagt. Nach Abschluß der Veranstaltung sind mitgebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für vor oder nach Veranstaltung in den Veranstaltungsräumen aufbewahrten Gegenstände des Bestellers.

6. Rechnungen / Fälligkeit
Alle Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug fällig und Bar, per Überweisung oder per Kreditkarte zu begleichen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist das Hotel berechtigt, dem Besteller Mahngebühren oder Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % p.A. zu berechnen. Eine Aufrechnung gegen andere Forderungen an das Hotel ist ausgeschlossen.

7. Einholung notwendiger Genehmigungen
Der Besteller ist für die Einholung aller etwa notwendigen öffentlich rechtlichen Erlaubnisse und /oder Genehmigungen verantwortlich. Er gilt als Veranstalter im Sinne des Gesetzes und hat das Hotel wahrheitsgemäß vor Vertragsabschluß von der Art der Veranstaltung zu unterrichten.
Ändern sich Art und Charakter der Veranstaltung nach Vertragsabschluß, so hat der Besteller dies dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 7 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller stellt das Hotel ausdrücklich von allen etwaigen Forderungen Dritter, die aus evtl. nicht eingeholten oder nicht erteilten Genehmigungen und/oder Erlaubnissen resultieren, frei.

8. Technische Einrichtungen / Haftung des Veranstalters
Im Falle von Störungen oder technischen Defekten von Gerätschaften oder sonstigem Inventar, dass das Hotel zur Verfügung stellt und das für die Durchführung der Veranstaltung oder dem Aufenthalt erforderlich ist, wird sich das Hotel unverzüglich um die Schadensbehebung bemühen.
Sollte dem Besteller dadurch ein Schaden entstehen, so haftet das Hotel nur dann wenn die Schadensursache vom Besteller nachgewiesen wird und der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruht. Sollte die Erfüllung des Vertrages in Folge höherer Gewalt dem Hotel nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich sein, kann das Hotel vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein finanzieller Betrag zur Deckung der Gemeinkosten durch das Hotel berechnet.

10. Unwirksamkeit einzelner Paragraphen
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Das Hotel und der Besteller verpflichten sich, eine unwirksame oder nichtige Vertragsklausel durch eine dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.

11. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Cottbus, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts handelt oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Waldhotel Roggosen vom 01.01.2010.

 

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